top of page

Seit der Psychotherapiereform 2017 sollen Menschen in psychischen Krisen

oder mit akuten Erkrankungen schneller einen Psychotherapeuten sprechen können

 und eher Hilfe erhalten.

Der gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf diese Versorgung als Regelleistung.

Das Erstgespräch soll innerhalb eines Monats stattfinden, was auch klappen kann.

Allerdings dauert es bis zum Beginn einer Therapie oft sehr viel länger.

In solchen eventuellen "Übergangszeiten" können wir mit Ihnen stabilisierend arbeiten.

Den Wartelistenplatz bei einem Psychotherapeuten Ihrer Wahl

können Sie unterdessen beibehalten.

Bei uns können Sie eine Therapie beginnen,wenn Sie sie brauchen, nicht Monate später.

​Trotzdem werden unsere Leistung  nicht automatisch von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt,

sondern von Diesen als Eigenleistung eingestuft.

Sowohl private Krankenkassen als auch

private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel ihre Heilpraktikerkosten.

Für eventuelle Erstattung informieren Sie sich bitte bei ihrer jeweiligen Versicherung.

 Unsere Vergütung erfolgt direkt von Ihnen.

 

 

bottom of page